VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG (AVV) • ART. 28 ABS. 3 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Standardisierte Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag für Unternehmenskunden, Bauunternehmen, Pflegeeinrichtungen und Integrationspartner der Synapse Delić UG (haftungsbeschränkt).

STATUS: RECHTSGÜLTIG IN TEXTFORM Version 2026.2 • Stand: 15. September 2026
Rechtlicher Hinweis zum Vertragsschluss: Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt automatisch mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung des Hauptvertrags (Leistungs-, Lizenz- oder Rahmenvertrag) bzw. mit der Registrierung und Freischaltung eines Zugangs zu den Software-as-a-Service- und API-Diensten der Synapse Delić UG in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Beendigung der Leistungserbringung wirksam.

Kein separater Unterschriftenlauf erforderlich: Gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO genügt die Textform (einschließlich elektronischer Formate). Mit Abschluss des Hauptvertrags oder der Inbetriebnahme ist dieser AVV inklusive seiner Anlagen (TOMs und Unterauftragsverarbeiter-Verzeichnis) bereits rechtsgültig zwischen den Parteien vereinbart.